Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Designerin Amyra Radwan und ihren Auftraggeber:innen abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber:innen, die die Designerin nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Designerin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
KOMMUNIKATION, AUFTRAGSABLAUF UND KORREKTURLÄUFE
Absprachen und Vereinbarungen sind nach Möglichkeit per E-Mail zu treffen. Mündliche und telefonische Kommunikation, sowie Kommunikation über Instant Messaging-Dienste, wie z. B. Whatsapp, bedürfen der zusätzlichen schriftlichen Bestätigung.
Wenn nicht anders vereinbart versteht sich ein Gestaltungsauftrag inklusive eines möglichen Korrekturlaufs.
MITWIRKUNG UND LEISTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS
Die Auftraggeber:innen sind verpflichtet, der Designerin alle für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Materialien (wie ggf. Daten, Inhalte und Vorlagen) rechtzeitig, gebündelt und im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen in der Auftragsdurchführung, die auf einer verspäteten oder unvollständigen Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat die Designerin nicht zu vertreten.
Die Auftraggeber:innen versichern, zur Nutzung aller Unterlagen, die sie der Designerin zur Verfügung stellen, berechtigt zu sein. Die Auftraggeber:innen sind ferner für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen allein verantwortlich. Sollten die Auftraggeber:innen nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellen die Auftraggeber:innen die Designerin im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die die Auftraggeber:innen zu vertreten haben, so kann die Designerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht der Designerin, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
EXKLUSIV AUFWÄNDIGE, ZUSATZLEISTUNGEN, FREMDLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN
Im Angebot nicht enthalten sind unvorhersehbare Mehrkosten, eventuelle Zusatzleistungen, Kosten für Bild- oder Schriftlizenzen und Fremdleistungen wie Domain-Miete und Server-Hosting. Für die Erstellung zusätzlicher Entwürfe sowie für weitere Korrekturschleifen können zusätzliche Kosten anfallen. Die weitere gestalterische, technische und inhaltliche Pflege und Weiterentwicklung nach Abnahme bzw. Ablauf der Gewährleistungsfrist ist nicht Vertragsbestandteil.
Zusätzliche Korrekturläufe und Aufwände, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorhersehbar waren oder durch nachträgliche Änderungen des Briefings entstehen, werden auf Stundenbasis abgerechnet. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt der Stundensatz 90 Euro.
Aufwendungen, die nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind, sowie Leistungen und Lizenzen Dritter sind nicht Bestandteil des Angebots. Dies betrifft u. a. Schriftlizenzen, Produktion sowie Lektorat.
Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden zusätzliche Leistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Anfertigung und Vorlage weiterer Entwürfe, Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrektur, Produktionsüberwachung und dergleichen) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
Technische Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.), die im Zusammenhang mit der Entwurfsarbeit oder der Entwurfsausführung entstehen, sind von den Auftraggeber:innen zu erstatten.
Die Auftraggeber:innen erstattet der Designerin die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.
Die Vergütung für zusätzliche Leistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
Die Vergabe von Fremdleistungen, die zur Erfüllung des Auftrags oder zur Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich sind, nimmt die Designerin nach Absprache im Namen und für Rechnung der Auftraggeber:innen vor. Die Auftraggeber:innen sind verpflichtet, der Designer:in hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.
Soweit die Designerin auf Veranlassung der Auftraggeber:innen im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, sind die Auftraggeber:innen verpflichtet, einen angemessenen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Die Auftraggeber:innen stellen die Designerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
Auf Entwürfe und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Designerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Verstoß ist durch die Auftraggeber:innen zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
Die Designerin überträgt den Auftraggeber:innen die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Designerin bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
Der Weiterverkauf und die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Designerin und Auftraggeber:innen.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf die Auftraggeber:innen über.
Die Designerin ist bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheberin zu benennen. Verletzen die Auftraggeber:innen das Recht auf Namensnennung, sind sie verpflichtet, der Designerin zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Das Recht der Designerin, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
Wollen die Auftraggeber:innen in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten der Designerin formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, benötigt er dazu die vorherige schriftliche Zustimmung der Designerin.
Die Werke der Designerin dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang genutzt werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der von den Auftraggeber:innen bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
Vorschläge, Weisungen und Anregungen der Auftraggeber:innen aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und ihrer sonstigen Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
VERGÜTUNG UND FÄLLIGKEIT
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Rechte an den Arbeiten und Leistungen der Designerin vorbehalten. Im Rechnungsbetrag sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, die einfachen Nutzungsrechte uneingeschränkt enthalten.
Soweit zwischen den Auftraggeber:innen und der Designerin nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richtet sich die Berechnung des Honorars nach den Honorarempfehlungen des BDG Berufsverband Kommunikationsdesign e. V., Markgrafendamm 24, 10245 Berlin.
Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Die Vergütung ist bei Ablieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die mindestens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Designerin. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Die Auftraggeber:innen haben für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung der Designerin erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
HERAUSGABE UND AUSTAUSCH VON DATEN
Die Designerin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünschen die Auftraggeber:innen, dass die Designerin ihnen Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Hat die Designerin den Auftraggeber:innen Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der Designerin verändert werden.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline tragen die Auftraggeber:innen.
Die Designerin haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
BEI DRUCKPRODUKTION: KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG UND BELEGMUSTER
Soll die Designerin die Produktionsüberwachung durchführen, schliessen sie und die Auftraggeber:innen darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Übernimmt die Designerin die Produktionsüberwachung, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und erteilt entsprechende Anweisungen.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlassen die Auftraggeber:innen der Designerin fünf einwandfreie Muster unentgeltlich.
BEI TECHNISCHER BETREUUNG UND WARTUNG VON WEBSITES
Der Umfang und die Laufzeit der technischen Betreuung ergibt sich aus dem Angebot oder einer Leistungsvereinbarung. Die Laufzeit verlängert sich nicht automatisch und ist monatlich kündbar.
Für Ausfälle, Fehler oder Einschränkungen, die durch Hosting-Anbieter, Drittanbieter-Plugins oder externe Systemupdates verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.
Kritische Sicherheitsupdates oder Bugfixes werden innerhalb von einem Werktag nach Bekanntwerden eingespielt. Andere Updates werden zeitnah bearbeitet. In Ausnahmefällen werden die Auftraggeber:innen rechtzeitig informiert.
Wenn nicht anders vereinbart werden Backups monatlich gesichert. Alte Backups werden für einen Zeitraum von drei Monaten aufbewahrt und sind nur für diesen Zeitraum wiederherstellbar.
HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
Die Designerin haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die die Designerin auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
Ansprüche der Auftraggeber:innen, die sich aus einer Pflichtverletzung der Designerin oder ihres Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Designerin oder ihres Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Designerin oder ihres Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Rechnung und Gefahr der Auftraggeber:innen.
Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernehmen die Auftraggeber:innen die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung der Designerin insoweit entfällt.
Die Designerin haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die sie den Auftraggeber:innen zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen haben die Auftraggeber:innen selbst und auf eigene Rechnung durchgeführt.
Die Designerin haftet in keinem Fall für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Sie ist allerdings verpflichtet, die Auftraggeber:innen auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
Die Auftraggeber:innen sind verpflichtet, die von der Designerin erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber der Designerin zu rügen. Die Rüge offensichtlicher Mängel hat innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Werkleistung, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Entdeckung des Mangels schriftlich zu erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung der Designerin in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
Bei der Entwicklung von browserbasierten Publikationen (z. B. Websites) wird - sofern nicht anders vereinbart - die Kompatibilität mit der neuesten Version (zum Zeitpunkt der Ablieferung des Werkes) und jeweils zwei Vorgängerversionen der gängigsten Browser: Safari, Chrome und Firefox für iOS, Android, Mac und Windows gewährleistet. Der Gewährleistungszeitraum hierfür beträgt 2 Monate.
GESTALTERISCHE FREIHEIT
Die Designerin hat im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit. Insoweit sind Beanstandungen der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die die Auftraggeber:innen während oder nach der Produktion veranlassen, tragen die Auftraggeber:innen.
WEITERE NUTZUNG DES WERKS DURCH DEN DESIGNER
Die Designerin behält sich das Recht vor, alle im Rahmen des Auftrags entstandenen Entwürfe und Ergebnisse zur Eigenwerbung zu nutzen. Dies beinhaltet die Veröffentlichung auf der eigenen Website, im Portfolio sowie in Social-Media-Kanälen.
ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort für beide Teile ist die im Angebot angegebene Anschrift der Designerin.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Für den Fall, dass die Auftraggeber:innen keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, sie ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegen oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird als Gerichtsstand der Wohnsitz der Designerin vereinbart.
Sollte eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Webentwicklerin Amyra Radwan und ihren Auftraggeber:innen abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber:innen, die die Webentwicklerin nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Webentwicklerin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
KOMMUNIKATION, AUFTRAGSABLAUF UND KORREKTURLÄUFE
Absprachen und Vereinbarungen sind nach Möglichkeit per E-Mail zu treffen. Mündliche und telefonische Kommunikation, sowie Kommunikation über Instant Messaging-Dienste, wie z. B. Whatsapp, bedürfen der zusätzlichen schriftlichen Bestätigung.
Wenn nicht anders vereinbart versteht sich ein Gestaltungsauftrag inklusive eines möglichen Korrekturlaufs.
MITWIRKUNG UND LEISTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS
Die Auftraggeber:innen sind verpflichtet, der Entwicklerin alle für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Materialien (wie ggf. Daten, Inhalte und Vorlagen) rechtzeitig, gebündelt und im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen in der Auftragsdurchführung, die auf einer verspäteten oder unvollständigen Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat die Entwicklerin nicht zu vertreten.
Die Auftraggeber:innen versichern, zur Nutzung aller Unterlagen, die sie der Entwicklerin zur Verfügung stellen, berechtigt zu sein. Die Auftraggeber:innen sind ferner für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen allein verantwortlich. Sollten die Auftraggeber:innen nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellen die Auftraggeber:innen die Entwicklerin im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die die Auftraggeber:innen zu vertreten haben, so kann die Entwicklerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht der Entwicklerin, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
EXKLUSIV AUFWÄNDIGE, ZUSATZLEISTUNGEN, FREMDLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN
Im Angebot nicht enthalten sind unvorhersehbare Mehrkosten, eventuelle Zusatzleistungen, Kosten für Bild- oder Schriftlizenzen und Fremdleistungen wie Domain-Miete und Server-Hosting. Für die Erstellung zusätzlicher Entwürfe sowie für weitere Korrekturschleifen können zusätzliche Kosten anfallen. Die weitere gestalterische, technische und inhaltliche Pflege und Weiterentwicklung nach Abnahme bzw. Ablauf der Gewährleistungsfrist ist nicht Vertragsbestandteil.
Zusätzliche Korrekturläufe und Aufwände, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorhersehbar waren oder durch nachträgliche Änderungen des Briefings entstehen, werden auf Stundenbasis abgerechnet. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt der Stundensatz 90 Euro.
Aufwendungen, die nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind, sowie Leistungen und Lizenzen Dritter sind nicht Bestandteil des Angebots. Dies betrifft u. a. Schriftlizenzen, Produktion sowie Lektorat.
Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden zusätzliche Leistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Anfertigung und Vorlage weiterer Entwürfe, Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrektur, Produktionsüberwachung und dergleichen) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
Technische Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.), die im Zusammenhang mit der Entwurfsarbeit oder der Entwurfsausführung entstehen, sind von den Auftraggeber:innen zu erstatten.
Die Auftraggeber:innen erstattet der Designerin die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.
Die Vergütung für zusätzliche Leistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
Die Vergabe von Fremdleistungen, die zur Erfüllung des Auftrags oder zur Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich sind, nimmt die Designerin nach Absprache im Namen und für Rechnung der Auftraggeber:innen vor. Die Auftraggeber:innen sind verpflichtet, der Designer:in hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.
Soweit die Designerin auf Veranlassung der Auftraggeber:innen im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, sind die Auftraggeber:innen verpflichtet, einen angemessenen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Die Auftraggeber:innen stellen die Designerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
Auf Entwürfe und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Designerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Verstoß ist durch die Auftraggeber:innen zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
Die Designerin überträgt den Auftraggeber:innen die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Designerin bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
Der Weiterverkauf und die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Designerin und Auftraggeber:innen.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf die Auftraggeber:innen über.
Die Designerin ist bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheberin zu benennen. Verletzen die Auftraggeber:innen das Recht auf Namensnennung, sind sie verpflichtet, der Designerin zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Das Recht der Designerin, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
Wollen die Auftraggeber:innen in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten der Designerin formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, benötigt er dazu die vorherige schriftliche Zustimmung der Designerin.
Die Werke der Designerin dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang genutzt werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der von den Auftraggeber:innen bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
Vorschläge, Weisungen und Anregungen der Auftraggeber:innen aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und ihrer sonstigen Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
VERGÜTUNG UND FÄLLIGKEIT
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Rechte an den Arbeiten und Leistungen der Designerin vorbehalten. Im Rechnungsbetrag sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, die einfachen Nutzungsrechte uneingeschränkt enthalten.
Soweit zwischen den Auftraggeber:innen und der Designerin nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richtet sich die Berechnung des Honorars nach den Honorarempfehlungen des BDG Berufsverband Kommunikationsdesign e. V., Markgrafendamm 24, 10245 Berlin.
Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Die Vergütung ist bei Ablieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die mindestens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Designerin. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Die Auftraggeber:innen haben für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung der Designerin erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
HERAUSGABE UND AUSTAUSCH VON DATEN
Die Designerin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünschen die Auftraggeber:innen, dass die Designerin ihnen Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Hat die Designerin den Auftraggeber:innen Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der Designerin verändert werden.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline tragen die Auftraggeber:innen.
Die Designerin haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
BEI DRUCKPRODUKTION: KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG UND BELEGMUSTER
Soll die Designerin die Produktionsüberwachung durchführen, schliessen sie und die Auftraggeber:innen darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Übernimmt die Designerin die Produktionsüberwachung, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und erteilt entsprechende Anweisungen.
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlassen die Auftraggeber:innen der Designerin fünf einwandfreie Muster unentgeltlich.
BEI TECHNISCHER BETREUUNG UND WARTUNG VON WEBSITES
Der Umfang und die Laufzeit der technischen Betreuung ergibt sich aus dem Angebot oder einer Leistungsvereinbarung. Die Laufzeit verlängert sich nicht automatisch und ist monatlich kündbar.
Für Ausfälle, Fehler oder Einschränkungen, die durch Hosting-Anbieter, Drittanbieter-Plugins oder externe Systemupdates verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.
Kritische Sicherheitsupdates oder Bugfixes werden innerhalb von einem Werktag nach Bekanntwerden eingespielt. Andere Updates werden zeitnah bearbeitet. In Ausnahmefällen werden die Auftraggeber:innen rechtzeitig informiert.
Wenn nicht anders vereinbart werden Backups monatlich gesichert. Alte Backups werden für einen Zeitraum von drei Monaten aufbewahrt und sind nur für diesen Zeitraum wiederherstellbar.
HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
Die Designerin haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die die Designerin auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
Ansprüche der Auftraggeber:innen, die sich aus einer Pflichtverletzung der Designerin oder ihres Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Designerin oder ihres Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Designerin oder ihres Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Rechnung und Gefahr der Auftraggeber:innen.
Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernehmen die Auftraggeber:innen die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung der Designerin insoweit entfällt.
Die Designerin haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die sie den Auftraggeber:innen zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen haben die Auftraggeber:innen selbst und auf eigene Rechnung durchgeführt.
Die Designerin haftet in keinem Fall für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Sie ist allerdings verpflichtet, die Auftraggeber:innen auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
Die Auftraggeber:innen sind verpflichtet, die von der Designerin erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber der Designerin zu rügen. Die Rüge offensichtlicher Mängel hat innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Werkleistung, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Entdeckung des Mangels schriftlich zu erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung der Designerin in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
Bei der Entwicklung von browserbasierten Publikationen (z. B. Websites) wird - sofern nicht anders vereinbart - die Kompatibilität mit der neuesten Version (zum Zeitpunkt der Ablieferung des Werkes) und jeweils zwei Vorgängerversionen der gängigsten Browser: Safari, Chrome und Firefox für iOS, Android, Mac und Windows gewährleistet. Der Gewährleistungszeitraum hierfür beträgt 2 Monate.
GESTALTERISCHE FREIHEIT
Die Designerin hat im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit. Insoweit sind Beanstandungen der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die die Auftraggeber:innen während oder nach der Produktion veranlassen, tragen die Auftraggeber:innen.
WEITERE NUTZUNG DES WERKS DURCH DEN DESIGNER
Die Designerin behält sich das Recht vor, alle im Rahmen des Auftrags entstandenen Entwürfe und Ergebnisse zur Eigenwerbung zu nutzen. Dies beinhaltet die Veröffentlichung auf der eigenen Website, im Portfolio sowie in Social-Media-Kanälen.
ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort für beide Teile ist die im Angebot angegebene Anschrift der Designerin.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Für den Fall, dass die Auftraggeber:innen keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, sie ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegen oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird als Gerichtsstand der Wohnsitz der Designerin vereinbart.
Sollte eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.